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Vermögensnachfolge, Erbrecht

Wir beraten und vertreten unsere Mandantinnen und Mandanten in allen Belangen des Erbrechts und der Vermögensnachfolge. Das Thema Erbschaft ist oft der Auslöser für das Aufbrechen von familiären Konflikten. Durch umsichtige rechtzeitige Regelungen, nach Möglichkeit unter aktiver Einbeziehung aller Beteiligten, können Streitigkeiten vermieden werden. Wir beraten und unterstützen Sie dabei und errichten Testamente und sonstige letztwillige Verfügungen sowie entsprechende Verträge zur Vermögensweitergabe unter Lebenden.

Wir vertreten auch Ihre Interessen als Partei in einem Verlassenschaftsverfahren. Dabei zeigt uns die Erfahrung, dass gerade bei Konflikten im familiären Bereich konsensuale Lösungen für alle Beteiligten besser sind als Entscheidungen durch Richterspruch. Wenn sich ein Rechtsstreit nicht vermeiden lässt, stehen wir Ihnen engagiert zur Seite.